Barrierefreiheit

Erklärung der Barrierefreiheit

Diese Erklärung der Barrierefreiheit gilt für die unter www.bundeswahlleiterin.de veröffentlichte Webseite der Bundeswahlleiterin.

Die Bundeswahlleiterin ist als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 bestrebt, die Internetseite und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in der jeweils aktuellen Fassung.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Webseite standen Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Vordergrund. Unser Bestreben ist es, unsere Informationen einem möglichst großen Personenkreis zugänglich zu machen. Leider lässt sich nicht ausschließen, dass einige Nutzerinnen und Nutzer noch Barrieren vorfinden. Im Sinne eines Qualitätsprozesses bemühen wir uns, das Angebot zu verbessern, damit wir nach und nach immer mehr Barrieren aus dem Weg räumen können.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist diese Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

  • Vereinzelte PDF-Dateien zum Download:

Darunter fallen insbesondere Fachpublikationen mit komplexen Tabellenbändern, Unterlagen von Parteien und Kartenmaterial. In vielen Fällen bieten wir alternativ Datentabellen in einem offenen Format zum Download an, die dieselben oder gar weiterführende Daten wie in den Publikationen enthalten. Informationen zu Wahlkreisen, Wahlbewerberinnen und -bewerbern, Ergebnissen sowie Gewählten können zudem gebietshierarchisch über einzelne HTML-Seiten aufgerufen werden. Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten bemühen wir uns, eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.

  • Vordrucke (gemäß der Bundes- und Europawahlordnung) zum Download:

Inhalt und Aufbau der Vordrucke bestimmt der Verordnungsgeber. Wir bemühen uns, im Rahmen unserer Möglichkeiten diese als barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.

  • Interaktive Anwendung „Wahlatlas“:

Der Wahlatlas, der interaktiv wahlstatistische Daten visuell kartografisch darstellt, ist nur eingeschränkt barrierefrei bedien- und lesbar ist. Er nutzt dabei Datentabellen, die alternativ auch über die Webseite in einem offenen Format heruntergeladen werden können.


 
Barrieren melden

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Seite www.bundeswahlleiterin.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular.

Sie können uns auch per E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

Telefon: 0611 75-2405
E-Mail: barrierefrei@destatis.de

 

Schlichtungsverfahren

Sollte auch nach Kontaktaufnahme zu oben genannten Ansprechpartnern keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Aufgabe der Schlichtungsstelle BGG ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de. Sie können die Schlichtungsstelle unter info@schlichtungsstelle-bgg.de auch direkt anschreiben.

 

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde zuletzt am 31. Januar 2023 aktualisiert.