Die in der obenstehenden Übersicht in Spalte b aufgeführten Auslandsvertretungen bieten die Nutzung des Kurierweges für die Übermittlung der Briefwahlunterlagen von den Wahlämtern in Deutschland in das Ausland an. Voraussetzung ist, dass Sie diesen Weg vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung absprechen.
Das Verfahren ist in diesem Fall wie folgt:
Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des oder der Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird durch die Wahlämter in einem weiteren Briefumschlag und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert an folgende Adresse versendet:
Auswärtiges Amt
für Botschaft/Generalkonsulat/Konsulat (Dienstort)
Kurstraße 36
10117 Berlin
Darum müssen Sie bei Antragstellung Ihr Wahlamt unbedingt bitten.
Vom Auswärtigen Amt werden diese Sendungen auf dem amtlichen Kurierweg an die jeweilige Auslandsvertretung weitergeleitet. Dort müssen Sie die Unterlagen persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abholen.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird ausnahmsweise die postalische Weiterleitung an Wahlberechtigte angeboten, wenn dies nach Einschätzung der Auslandsvertretung angebracht erscheint (zum Beispiel bei Reisebeschränkungen). Hierzu ist eine Absprache mit der Auslandsvertretung erforderlich. Die Kosten für die Weiterleitung tragen die Wahlberechtigten. Dafür ist der Auslandsvertretung ein ausreichend frankierter und adressierten Rückumschlag zu übermitteln.
Es wird empfohlen, rechtzeitig mit der entsprechenden Auslandsvertretung die (möglicherweise durch COVID-19 verlängerten) Laufzeiten des amtlichen Kurierwegs sowie das Verfahren der Lagerung und Übergabe beziehungsweise der Weiterleitung der Sendungen zu klären.
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