Mitteilungen des Bundeswahlleiters

6. März 2017

Am 8. März ist Weltfrauentag

Seit wann dürfen Frauen in Deutschland wählen und gewählt werden?

Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen wurde in Deutschland am 30. November 1918 eingeführt.

Mit der „Verordnung über die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz) vom 30. November 1918“ wurde das aktive und passive Wahlrecht für alle „deutschen Männer und Frauen, die am Wahltage das 20. Lebensjahr vollendet haben, einschließlich der Personen des Soldatenstandes“ (§§ 2, 3) eingeführt. Damit wurde das Wahlrecht auf Frauen, auf 20- bis 25-jährige Personen und auf Soldaten ausgedehnt.

Am 19. Januar 1919 fand die erste nach dem Grundsatz der Verhältniswahl ausgerichtete allgemeine, unmittelbare und geheime Wahl zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung unter Beteiligung von Frauen statt. Das Ergebnis nach Geschlechtern betrug:

  Wahlberechtigung Wahlbeteiligung Wahlbeteiligung in % Gewählte Abgeordnete
Männer 15.061.114 12.421.167 82,5 385
Frauen 17.710.872 14.572.345 82,3 36

Quelle: Vierteljahreshefte zur Statistik des Deutschen Reiches. 28. Jahrgang, 1919, Erstes Ergänzungsheft; statistische Auswertung von 33 der 37 Wahlkreise; ausgenommen Militärpersonen und Deutsch-Österreicher.