Die Mediathek des Bundeswahlleiters
In unserer Mediathek finden Sie spannende Interviews und informative Erklärvideos rund um die Bundestagswahl 2021.
Informationsvideos für Wahlhelfende
Derzeit ist davon auszugehen, dass am Wahltag (26. September 2021) bundesweit noch Pandemiebedingungen herrschen. Bitte beachten Sie am Wahltag die für Ihre Region maßgeblichen infektionsschutzrechtlichen Regelungen. Ihr zuständiges Wahlamt wird Sie rechtzeitig zu Schutz- und Hygienekonzepten informieren.
Aufruf des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier
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Der Wahlvorstand
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Ablauf des Wahltages
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Ablauf der Stimmenzählung und Dokumentation
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Deutschland im Superwahljahr: 2021 werden zwei Kommunalwahlen abgehalten, sechs Länderparlamente gewählt und auch der Deutsche Bundestag in Berlin. Und das in einer Zeit, in der das Coronavirus Bürgerinnen und Bürger verunsichert und den Institutionen bei der Bewältigung der Krise viel abverlangt. Wie organisiert man eine Bundestagswahl in Pandemie-Zeiten? Was bedeutet es, wenn immer mehr Menschen ihre Stimme per Brief abgeben wollen? Und wie sicher ist die Wahl überhaupt? Darüber sprechen wir mit Dr. Georg Thiel, Bundeswahlleiter und Präsident des Statistischen Bundesamtes.
Herr Dr. Thiel, was gibt es bei der Organisation einer Bundestagswahl von Ihrer Seite eigentlich grundsätzlich zu bedenken?
Wie eine Bundestagswahl durchzuführen ist, das ist im Wesentlichen im Wahlrecht festgelegt. Darin ist zum Beispiel geregelt, dass die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme am Wahltag im Wahllokal abgeben oder per Briefwahl wählen können. Meine Aufgabe als Bundeswahlleiter ist es für einen entsprechenden, ordnungsgemäßen Ablauf zu sorgen. Und zwar gemeinsam und in enger Abstimmung mit den übrigen Wahlorganen in Ländern, Kommunen und den Wahlbezirken. Sie sind für die Wahlorganisation vor Ort zuständig. Meine Aufgabe reicht von der Zulassung der Parteien durch den Bundeswahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge und über die rechtzeitige Versendung der Briefwahlunterlagen bis zur Ermittlung des Wahlergebnisses.
Die Aufgaben des Bundeswahlleiters
Der Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter werden vom Bundesminister des Innern auf unbestimmte Zeit ernannt. Traditionell wird der Präsident des Statistischen Bundesamtes zum Bundeswahlleiter bestellt, weil er in dieser Eigenschaft zur Erfüllung seiner Aufgaben auf das Personal und die Einrichtungen des Statistischen Bundesamtes zurückgreifen kann. Der Bundeswahlleiter ist allein an die gesetzlichen Vorschriften gebunden. Seine Aufgaben sind vielfältig. Er überwacht beispielsweise auf Bundesebene die ordnungsgemäße organisatorische Vorbereitung und die Durchführung der Wahl. Dabei ist er eines von mehreren Wahlorganen, die von der Bundesebene, über die Landes- und Kreisebene bis in die Wahlbezirke und Wahlkreise die Wahlen in einer festgelegten Aufgabenteilung organisiert. Der Bundeswahlleiter hat außerdem den Vorsitz des Bundeswahlausschusses inne, der unter anderem entscheidet, welche Parteien für die Wahl zugelassen sind. Eine tragende Rolle kommt ihm am Wahltag selbst zu: Er ist für die Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses zuständig und gibt dieses selbst bekannt.
Nun ist dies ja ein besonderes Jahr: Was unterscheidet die Vorbereitungen unter Corona-Pandemie-Bedingungen von denen früherer Jahre?
Die Pandemie stellt natürlich auch die Parteien bei ihrer Wahlvorbereitung vor große Herausforderungen. Bisher mussten die Bewerberinnen und Bewerber für die Bundestagswahl in einer Versammlung der Parteimitglieder gekürt werden. Solche Präsenzveranstaltungen können in Zeiten der Pandemie möglicherweise nicht abgehalten werden. Deshalb hat der Gesetzgeber bereits vorsorglich das Bundeswahlgesetz geändert. In Ausnahmefällen ist die Kür der Kandidatinnen und Kandidaten nun auch digital oder per Briefwahl möglich.
Ferner beobachte ich zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Landeswahlleitungen die Entwicklung der Pandemie genau und wir tauschen uns permanent aus, was man in der Vorbereitung beachten sollte und auf welche Szenarien wir uns einstellen müssen. Eine bis zum Wahltag andauernde Pandemie erfordert schließlich besondere Maßnahmen bei der Organisation der Wahl vor Ort. Werden zum Beispiel möglicherweise mehr Briefwahlunterlagen benötigt als üblich?
Müssen für die Stimmabgabe Infektionsschutzmaßnahmen in den Wahllokalen getroffen werden? Welche sind das dann? Wie kann sichergestellt werden, dass das Infektionsrisiko bei der Stimmauszählung möglichst minimiert wird?
Brauchen wir beispielsweise mehr Wahllokale oder größere Räume, um Menschenansammlungen zu vermeiden? Wie geht man im Wahllokal mit Verstößen gegen die Maskenpflicht um? Und was tut man umgekehrt, wenn eine Person durch Mundschutz nicht richtig identifiziert werden kann? Um all diese Fragen muss sich die Wahlorganisation kümmern.
Wie wird konkret dafür gesorgt, dass eine Stimmabgabe im Wahllokal sicher stattfinden kann?
Wie schon gesagt: Wir bereiten uns für verschiedene Szenarien intensiv vor. Wir prüfen beispielsweise, inwieweit Wahlhelferinnen und Wahlhelfer geimpft werden können. Oder ob es sinnvoll ist, Wahllokale zu vergrößern. Wir beobachten natürlich auch, welche Erfahrungen andere bereits gesammelt haben. Einige Länder haben ja inzwischen Kommunalwahlen unter Pandemiebedingungen durchgeführt. Allerdings ist es meines Erachtens jetzt noch viel zu früh, sich schon auf konkrete Maßnahmen festzulegen. Wir wissen noch nicht, wie die Pandemie weiter verläuft.
Könnte die Bundestagswahl auch vollständig digital durchgeführt werden?
Eine digitale Stimmabgabe am Wahltag halte ich für so gut wie ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat für den Einsatz elektronischer Wahlgeräte hohe Hürden gesetzt – und damit auch der Stimmabgabe übers Internet. Die Öffentlichkeit und Geheimhaltung der Wahl müssen gewährleistet sein, ebenso die Nachvollziehbarkeit des Wahlergebnisses. Derzeit gibt es meines Wissens kein System, dass diese Anforderungen erfüllt. Und noch etwas gilt es zu Bedenken: Das Internet ist meines Erachtens von seiner Sicherheitsarchitektur noch immer zu anfällig. Gerade angesichts der anhaltenden Diskussion um Cyberangriffe halte ich unsere analoge Wahl noch für die beste Lösung. Das Wählen mit Zettel und Stift mag auf viele altmodisch wirken. Es ist aber auch der beste Schutz gegen Wahlmanipulationen. Für die Wahlvorbereitung ist die stärkere Nutzung digitaler Angebote aber denkbar. Zum Teil sind Online-Dienste im Kontext von Wahlen auch schon Realität. Denken Sie etwa an das Angebot in vielen Gemeinden, Briefwahlunterlagen bequem online zu beantragen.
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wird erwartet, dass mehr Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Wie lautet da Ihre Einschätzung?
In der Tat, bei den letzten Bundestags- und Europawahlen ist die Briefwahlquote stets gestiegen. Bei der letzten Bundestagswahl lag sie bei 28,6 %. Ich rechne für die anstehende Bundestagswahl mit einem weiteren Anstieg.
Wie bewerten Sie einen solchen möglichen Anstieg der Briefwahl?
Für jede Wahl ist eine hohe Wahlbeteiligung sehr wichtig. Sie bildet den Grundstein für die demokratische Legitimation unseres Parlaments. Briefwahl ist hier, gerade in Zeiten einer Pandemie, ein wichtiger ergänzender Baustein für die Stimmabgabe. So kann eine hohe Wahlbeteiligung auch in Pandemie-Zeiten sichergestellt werden.
Ist eine hohe Briefwahlquote vom Wahlrecht gedeckt?
Ja, das Bundesverfassungsgericht hat die Urnenwahl zwar als verfassungsrechtliches Leitbild bezeichnet. Gleichzeitig hat es aber die Briefwahl nicht beanstandet. Insofern ist die Briefwahl ein ergänzender Baustein unserer Urnenwahl.
Wäre auch eine reine Briefwahl denkbar?
Um die Wahl im Extremfall als reine Briefwahl durchführen zu können, müsste das Bundeswahlrecht geändert werden. Das muss letztlich der Gesetzgeber entscheiden. Sachsen-Anhalt hat beispielsweise kürzlich das Landeswahlrecht geändert. Dort könnten unter bestimmten Umständen die Landtagswahlen ausschließlich per Briefwahl durchgeführt werden. Für den 26. September hoffe ich doch, dass die Pandemie zurückgefahren ist und wir eine Wahl durchführen können, wie wir sie aus der Vergangenheit kennen.
Was bedeutet es für die Wahlorganisation, wenn mehr Menschen per Brief wählen wollen?
Es geht hauptsächlich um zwei Punkte, die nach unserer Einschätzung von Bedeutung sind. Der erste betrifft die Wahlvorstände: Das Wahlrecht sieht vor, dass es für jeden Urnenwahlbezirk und für jeden Briefwahlbezirk jeweils einen eigenen Wahlvorstand gibt. Wenn die Briefwahlquote steigt, müssen mehr Briefwahlbezirke gebildet werden. Das bedeutet: Die für die Berufung der Wahlvorstände zuständigen Gemeinden müssen in einem viel größeren Umfang ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger für die Briefwahlbezirke gewinnen. Damit Sie sich einen Eindruck der Größenordnung machen können: Bei der letzten Bundestagswahl gab es rund 72.000 Urnenwahlbezirke und rund 17.000 Briefwahlbezirke. Der zweite Punkt betrifft die Briefwahl-Unterlagen: Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig an die Wahlberechtigten versandt werden, und diese müssen sie wieder rechtzeitig an das zuständige Wahlamt zurücksenden. Dort müssen sie spätestens am Wahltag um 18 Uhr eingetroffen sein, um ausgezählt werden zu können. Das alles muss gewährleistet sein.
Die Wahlrechtsgrundsätze
In den Wahlrechtsgrundsätzen ist die Basis für demokratische Wahlen festgelegt. Für Bundestagswahlen gelten fünf ausdrücklich geregelte Wahlrechtsgrundsätze: Die Wahl muss allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim erfolgen. Nicht ausdrücklich geregelt, aber als Wahlrechtsgrundsatz ebenfalls anerkannt ist der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Die Allgemeinheit der Wahl besagt, dass bei der Bundestagswahl grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger des Staates teilnehmen dürfen. Die Unmittelbarkeit bedeutet, dass die Abgeordneten direkt gewählt werden und nicht über Wahlleute. Der Grundsatz der freien Wahl drückt aus, dass die Wählerinnen und Wähler ihre Entscheidung ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen treffen können. Der Grundsatz der Wahlgleichheit bestimmt, dass jede Wählerin und jeder Wähler dieselbe Anzahl von Stimmen und jede Stimme gleiches Gewicht hat. Die geheime Wahl erfordert, dass jede Person ihr Wahlrecht so wahrnehmen kann, dass nicht nachvollziehbar ist, wie sie gewählt hat. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verlangt, dass sich die Wahl vor den Augen der Öffentlichkeit vollzieht. Die wesentlichen Teile des Wahlvorgangs wie die Wahlhandlung, mit Ausnahme der Stimmabgabe, und die Ergebnisermittlung sollen öffentlich überprüfbar sein.
Zuletzt wurde in der Öffentlichkeit immer wieder die Frage gestellt, inwieweit die Bundestagswahlen anfällig für Manipulationen sind – gerade auch mit Blick auf die Briefwahl. Was sagen Sie dazu?
Eine Manipulation des gesamten Wahlergebnisses durch einen Missbrauch der Briefwahl kann ausgeschlossen werden. Dafür hat der Gesetzgeber eine Reihe von Vorkehrungen getroffen. Beispielsweise müssen Briefwählerinnen und -wähler auf dem Wahlschein an Eides statt versichern, dass sie den Stimmzettel persönlich ausgefüllt haben. Andere Regelungen stellen sicher, dass Briefwahlunterlagen nicht in falsche Hände geraten. Verstöße dagegen können strafbar sein. Missbrauchsversuche sind vor diesem Hintergrund allenfalls in Einzelfällen und bei hinreichender krimineller Energie denkbar. Eine Manipulation des gesamten Wahlergebnisses auf diesem Weg ist nicht möglich. Auf einen Punkt möchte ich darüber hinaus hinweisen: Es stimmt, dass sich das Stimmverhalten der Urnenwähler von dem der Briefwählerinnen und Briefwähler unterscheidet. Allerdings ist das keinesfalls ein Hinweis auf Manipulation, sondern vielmehr auf ein verändertes Wahlverhalten von Urnen- und Briefwählern.
In Deutschland gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Inwieweit ist dieser Punkt wichtig, um Manipulationen auszuschließen?
Dieser Grundsatz ist immens wichtig und eine ganz wesentliche Voraussetzung dafür, dass das Wahlergebnis akzeptiert wird. Er sieht nämlich vor, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl transparent und öffentlich überprüfbar sind. So wird die Auszählung der Stimmen nicht allein von Wahlbeobachtern kontrolliert. Jeder Bürger und jede Bürgerin können ohne Anmeldung dabei sein. Sämtliche Beratungen und Beschlüsse der Wahlorgane – wie zum Beispiel des Bundeswahlausschusses – finden ebenfalls öffentlich statt. Die Öffentlichkeit übt damit eine wichtige Kontrollfunktion aus. Sie sichert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in manipulationsfreie Wahlen. Gibt es nachweislich berechtigte Zweifel an den Ergebnissen in einem bestimmten Wahlbezirk, so können die Stimmen in diesem Bezirk nachgezählt werden. Auch das gehört zu einem höchst transparenten, demokratischen Wahlvorgang. Das kommt in geringerem Umfang bei jeder Wahl vor: Bei der Bundestagswahl 2017 wurde in insgesamt 195 von knapp 89.000 Wahlbezirken nachgezählt. Und, was die hohe Belastbarkeit des vorläufigen Ergebnisses zeigt: Die Differenz zwischen dem vorläufigen, also dem Wahlergebnis, was in der Nacht verkündet wird, und dem endgültigen Ergebnis, also dem, was einige Wochen später als endgültig erklärt wird, lag 2017 lediglich bei 0,019 %. Oder, in absoluten Zahlen ausgedrückt, bei 8.635 Zweitstimmen.
Herr Dr. Thiel, zum Abschluss noch eine Frage: Was verbinden Sie mit diesem besonderen Amt des Bundeswahlleiters, das Sie ja seit einigen Jahren bekleiden?
Die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen ist die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Dies in Teamarbeit mit den Wahlleitungen in den Ländern und auf Bundesebene durchzuführen, das erfüllt einen mit tiefer Genugtuung.
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