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Pressemitteilung Nr. 01/24 vom 7. Februar 2024

Wiederholung der Bundestagswahl 2021: Erneute Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses

WIESBADEN/BERLIN – Die Wahl zum Deutschen Bundestag 2021 wird am 11. Februar 2024 in 455 von 2.256 Berliner Wahlbezirken wiederholt. Aufgrund der Wiederholungswahl wird das Ergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag neu festgestellt. Dabei kann es zu einzelnen, auch länderübergreifenden, Mandatsverschiebungen im Deutschen Bundestag kommen. Auch wenn die Wiederholungswahl räumlich auf Berlin begrenzt ist, können auch in anderen Bundesländern neue Mandatsgewinne und -verluste entstehen.

Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses am 1. März 2024

Aufgrund der Wiederholungswahl in Berlin muss der Bundeswahlausschuss das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl 2021 in einer öffentlichen Sitzung am 1. März 2024 neu feststellen. Hierbei werden die neuen Feststellungen der Kreiswahlausschüsse und des Landeswahlausschusses in Berlin berücksichtigt. In den anderen Bundesländern bleiben die Feststellungen der Kreis- und Landeswahlausschüsse aus dem Jahr 2021 unverändert. An diese Feststellungen ist der Bundeswahlausschuss weiterhin gebunden.

Die seit der konstituierenden Sitzung des 20. Deutschen Bundestags als Listennachfolge nachgerückten Abgeordneten behalten nach der Neufeststellung des Gesamtwahlergebnisses grundsätzlich ihre Mandate. Allerdings werden die im Jahr 2021 ursprünglich gewählten Personen im Rahmen der Neufeststellung des bundesweiten Gesamtwahlergebnisses noch einmal als gewählt festgestellt werden, obwohl für sie inzwischen andere Personen nachgerückt sind. Dies geschieht, wenn die ursprünglich Gewählten verstorben sind, sie ihre Wählbarkeit verloren haben, sie ihr Mandat abgelehnt oder darauf verzichtet haben. Der Bundeswahlausschuss kann bei der Neufeststellung des Gesamtwahlergebnisses beschließen, auf die erfolgte Listennachfolge der Betreffenden hinzuweisen.

Parteiaustritte oder Parteiwechsel, die nach der Zulassung der Wahlvorschläge der Parteien zur Bundestagswahl 2021 vollzogen wurden, haben keine Auswirkungen auf die Feststellungen des Bundeswahlausschusses. Dies gilt auch, wenn jemand nach der Wiederholungswahl, aber vor dem Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag aus der Partei austritt oder zu einer anderen Partei wechselt. Die betreffenden Personen werden als Gewählte der Parteien festgestellt, für die sie kandidiert haben.

Ältestenrat entscheidet über Mandatsverluste

Wenn Abgeordnete infolge veränderter Wahlergebnisse durch den Bundeswahlausschuss als nicht mehr gewählt festgestellt werden, beschließt der Ältestenrat des Deutschen Bundestages von Amts wegen den Verlust ihrer Mitgliedschaft im Bundestag. Diese Abgeordneten scheiden mit der Entscheidung des Ältestenrates aus dem Bundestag aus.

Weitere Informationen zur Wiederholung der Bundestagswahl 2021 finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de sowie im Internetangebot des Berliner Landeswahlleiters unter www.berlin.de/wahlen.

 

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