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Pressemitteilung Nr. 03/19 vom 25. Februar 2019

Europawahl 2019: 64,8 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland

WIESBADEN – Bei der neunten Direktwahl des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2019 werden nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland rund 64,8 Millionen Deutsche und weitere Unionsbürgerinnen und -bürger wahlberechtigt sein, davon 33,2 Millionen Frauen und 31,6 Millionen Männer.

Deutschland wird weiterhin mit 96 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten sein. Die Gesamtzahl der Abgeordneten wird sich von derzeit 751 auf 705 verringern, wenn das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlässt.

Bei der Wahl der Europaabgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland werden etwa 60,8 Millionen Deutsche wahlberechtigt sein. Daneben können an der Wahl außerdem rund 3,9 Millionen weitere Unionsbürgerinnen und -bürger teilnehmen. Dabei handelt es sich um Staatsangehörige aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament in Deutschland oder in ihrem Herkunfts-mitgliedstaat ausüben. Wie die deutschen Wählerinnen und Wähler müssen sie für die Wahl in Deutschland die jeweiligen Wahlrechtsvoraussetzungen nach dem Europawahlgesetz erfüllen. Für die hier lebenden ausländischen Unionsbürgerinnen und -bürger gelten zusätzlich besondere Regelungen für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse. Nähere Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Bundeswahlleiters im Bereich Europawahl 2019 → Informationen für Wähler → Unionsbürger, unter www.bundeswahlleiter.de nachzulesen.

Von den Wahlberechtigten können sich etwa 3,9 Millionen junge Menschen erstmals an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland beteiligen. Darunter sind insgesamt rund 3,7 Millionen deutsche Erstwählerinnen (1,8 Millionen) und -wähler (1,9 Millionen), die in der Zeit vom 26. Mai 1996 bis 26. Mai 2001 geboren wurden und etwa 0,2 Millionen weitere Unionsbürgerinnen und -bürger.

 

Schätzung der Wahlberechtigten in Deutschland nach Altersgruppen und Geschlecht (einschließlich Wahlberechtigte mit Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) in Mill. 1
Alter von … bis … Jahren Deutsche EU-Staatsangehörige Insgesamt
Frauen Männer zusammen Frauen Männer zusammen Frauen Männer zusammen
18 - 20 1,1 1,1 2,2 0,1 0,1 0,1 1,1 1,2 2,3
21 - 44 9,6 9,9 19,5 1,0 1,2 2,2 10,6 11,1 21,7
45 - 59 8,4 8,4 16,9 0,5 0,6 1,0 8,9 9,0 17,9
60 und mehr 12,3 10,0 22,3 0,3 0,3 0,6 12,6 10,3 22,9
Insgesamt 31,4 29,4 60,8 1,8 2,1 3,9 33,2 31,6 64,8
darunter:
Erstwähler/
-innen 2
1,8 1,9 3,7 0,1 0,1 0,2 1,9 2,0 3,9

1  Wegen erfolgten Auf- beziehungsweise Abrundungen können die Summen geringfügig abweichen.
2  Geborene im Zeitraum zwischen 26.05.1996 und 26.05.2001.

Zahl der Staatsangehörigen aus dem Vereinigten Königreich, die in Deutschland wahlberechtigt sind: 0,1 Millionen.

 

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt

 

Mitgliedstaaten der Europäischen Union:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 3 und Zypern.

 

3  Entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 des EU-Vertrags vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 des EU-Vertrags die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden.