Europawahl 2019

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Rechtsgrundlage

Artikel 22 Absatz 2 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!

Britische Staatsangehörige

Informationen zur Teilnahme britischer Staatsangehöriger an der Europawahl in Deutschland finden Sie hier: Informationen zum „Brexit“