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Landeswahlausschuss

Der Landeswahlausschuss besteht aus der Landeswahlleitung, die auch den Vorsitz innehat, sechs Beisitzerinnen bzw. Beisitzern und zwei Richterinnen bzw. Richtern des Oberverwaltungsgerichts des Landes. Die Mitglieder werden von der Landeswahlleitung berufen.

Der Landeswahlausschuss besteht auch nach der Hauptwahl, längstens bis zum Ablauf der Wahlperiode. Die Sitzungen des Landeswahlausschusses sind öffentlich.

Stand: 8. Februar 2023