Service

Passives Wahlrecht

Passives Wahlrecht ist das Recht, gewählt zu werden.

Wählbar sind diejenigen, die am Wahltage

  • Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind und
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Nicht wählbar sind diejenigen, die

  • vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (bei Bundestagswahlen nach § 13 Bundeswahlgesetz, bei Europawahlen nach § 6a Europawahlgesetz) oder
  • infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

Stand: 1. Mai 2016