Bundestagswahl 2017

Informationen für Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber zur Teilnahme an der Bundestagswahl

Die Teilnahme an Wahlen ist zentraler Bestandteil des in Artikel 38 Grundgesetz verankerten Wahlrechts. Sie ist nicht nur Kandidatinnen und Kandidaten von politischen Parteien vorbehalten, sondern vielmehr auch Wählergruppen und parteilosen Einzelbewerbern bzw. -bewerberinnen. Welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, um an der Wahl zum Deutschen Bundestag als Wahlbewerber oder Wahlbewerberin teilnehmen zu können, wird im Folgenden dargestellt.

Beteiligungsanzeige

Die Frist für die Einreichung von Beteiligungsanzeigen endete am 19. Juni 2017 um 18:00 Uhr.

Wahlvorschläge

Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endete am 17. Juli 2017 um 18:00 Uhr.

Finanzierung