Europawahl 2019

Informationen für Wählerinnen und Wähler

Hier finden Sie Fragen und Antworten unter anderem zu:
 

Dieses Bild zeigt den Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg. © Europäisches Parlament

Das Wahlsystem

In jedem Mitgliedsstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt.

Dieses Bild zeigt einen Briefumschlag einer amtlichen Wahlbenachrichtigung. © tl6781 - Fotolia.com / 99660375

Wahlbenachrichtigung

Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie zu einer Wahl im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Dieses Bild zeigt einen Briefkasten, in dem ein Wahlbriefumschlag eingeworfen wird. © VRD - Fotolia.com / 166115195

Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen.

Dieses Bild zeigt ein auf Asphalt aufgemaltes Piktogramm eines Rollstuhls. © Xinzheng / Moment / Getty Images / 930777568

Barrierefreies Wählen

Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.